wenn die Frau in einer lesbischen Partnerschaft lebt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 02. Januar 2018, veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden (Az.: VI R 47/15). Wie bei heterosexuellen Paaren bestehe auch hier eine medizinische „Zwangslage“..
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