teilte SÜDDEUTSCHE.de am 03.10.2012 mit. So dürfen sie die Kinder von Partnern nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen adoptieren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte könnte das nun ändern. Ein großer Sieg war das damals für Schwule und Lesben, als das Bundesverfassungsgericht vor zehn Jahren die eingetragene Lebenspartnerschaft billigte. Aber es war eben doch nur eine Ehe zweiter Klasse, und so ging der Kampf um gleiche Rechte weiter.