Die FDP-Bundestagsfraktion bringt heute in erster Lesung einen Antrag zu Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender in den Deutschen Bundestag ein.
"Die Bundesregierung muss in ihrer Außenpolitik ein stärkeres Gewicht auf die Menschenrechtssituation sexueller Minderheiten legen. Es muss klar sein: Europa ist eine Wertegemeinschaft, in der Diskriminierung keinen Platz hat. Gleichzeitig kann es nicht hingenommen werden, dass gerade Schwule in zahlreichen Staaten Afrikas, Asiens und des Nahen Ostens mit Gefängnis oder gar Todesstrafe bedroht sind", erklären die zuständigen FDP-Bundestagsabgeordneten Michael Kauch und Burkhardt Müller-Sönksen.
In ihrem Antrag fordert die FDP-Fraktion, die Entwicklungszusammenarbeit mit anderen Ländern auch an der Einhaltung der Menschenrechte sexueller Minderheiten auszurichten. Dies betreffe auch die inhaltliche Vorbereitung deutscher Entwicklungsprojekte. Beitrittskandidaten zur EU müssten konsequent die Einhaltung der Menschenrechte von Schwulen und Lesben sicherstellen.
In ihrem Antrag fordert die FDP-Fraktion weiter die Ratifikation des 12. Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention, welches ein allgemeines Gleichbehandlungsgebot enthält. Die FDP spricht sich zudem für den Einsatz Deutschlands für die sog. Yogyakarta-Prinzipien aus.
Aber auch die deutsche Gleichstellungspolitik ist Gegenstand des FDP-Antrags: Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe und Bildungskonzepte gegen Homophobie. Anlässlich der anstehenden Reform des Transsexuellengesetzes fordert die FDP-Fraktion, den geschlechtsverändernden Eingriff als Voraussetzung für eine Personenstandsänderung abzuschaffen.
Mehr Einsatz für Menschenrechte von Homosexuellen
