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Schwule in der Weimarer Republik von 1918 bis 1933

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Die Zeit der Weimarer Republik war für die schwule Subkultur ein einziges auf und ab. Abhängig von den Machtverhältnissen im Parlament der jungen Republik konnten sich die Gesetze zugunsten oder gegen die Schwulen richten. Vor allem konservative und rechtsradikale Parteien befürworteten eine Verschärfung des §175. Bei den liberalen und linksgerichteten Parteien entstanden einige Vorschläge zur Refomierung des StGB, eine konsequente Durchführung ließ jedoch oft auf sich warten. Oft verliefen die Bemühungen im Sande.

In der Bevölkerung richtete sich die öffentliche Meinung im Laufe der 20er Jahre zunehmend gegen Homosexuelle. Zum Beginn der 30er Jahre zeichnete sich eine Phase der Entspannung im Strafrecht zu entwickeln. Diese wurde jedoch abrupt durch die Machtübernahme der Nazis beendet.

06.07.1919

Gründung und Anerkennung des "Instituts für Sexualwissenschaft"; diese wird später zur gemeinnützigen "Dr.-Magnus-Hirschfeld-Stiftung" umbenannt.

20.11.1919

Mit dem Film "Anders als die Andern" setzt sich ein Film erstmals mit dem Thema Homosexualität auseinander. Der Film wird mit der Einführung des Lichtspielgesetzes am 6.6.1920 verboten.

04.10.1920

Magnus Hirschfeld wird in München nach einem Vortrag angegriffen; seine Anzeige wird abgewiesen, stattdessen wird Hirschfeld selbst wegen groben Unfugs und seinesu "nzüchtigen Vortrags" angeklagt.

26.10.1921

Gustav Radbruch (SPD), Unterzeichner der Petition zur Steichung des §175 wird Reichsjustizminister; sein Vorstoß, die "einfache Homosexualität" straffrei zu halten, wird von der Regierung nicht bearbeitet

15.01.1925

Wahl einer konservativen Regierung (Reichskanzler: Dr. Hans Luther); diese beschließt eine Verschärfung des §175

15.04.1925

Hinrichtung eines schwulen Massenmörders; die öffentliche Meinung hält darauf alle Schwule für kriminelle Subjekte

22.06.1927

Der Paragraph 175 wird wieder etwas entschärft (4. Kabinett Marx)

20.09.1927

Ein homosexuelles Paar wird aufgefordert, ihr Zusammenleben zu beenden und Treffen zu unterlassen; Verstöße werden unter Strafe gestellt

16.10.1929

Der Strafrechts-Ausschuß empfiehlt mit knapper Mehrheit eine Straffreiheit der "einfachen Homosexualität", Einführung eines neuen Paragraphen: §297 StGB

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