70 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes muss darin endlich auch die letzte von den Nationalsozialisten verfolgte Gruppe explizit genannt werden und im Schutz unserer Verfassung stehen. Um die Überarbeitung zu vervollständigen, muss in diesem Zuge der Artikel 3 Absatz 3 um ein Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität ergänzt werden. Damit grundlegende Normen wie das Diskriminierungsverbot in der Verfassung für alle Menschen gelten und sichtbar sind.
Dazu haben wir bereits 2019 eine Gesetzesinitiative gemeinsam mit den Bundestagsfraktionen der FDP und Die Linke gestartet und warten seitdem – bisher vergeblich – auf Unterstützung der Großen Koalition.
Es gibt keinen vernünftigen Grund, diese Änderung – genauso wie die Ersetzung des Rassebegriffs in Art. 3 GG weiter - auf die lange Bank zu schieben.“
Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender GRÜNE Bundestag
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