Nach einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse vom 26.09.2012 wurde in einem von allen Parteien unterstützten Antrag bedauert, dass der berüchtigte Paragraf 175 des Strafgesetzbuches noch bis 1969 in Kraft war. Der Paragraf habe die Menschenwürde von Schwulen und Lesben empfindlich beeinträchtigt.
Landtag entschuldigt sich einmütig für Verfolgung Homosexueller















