Freitag, 14. März 2025
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Schäuble gegen Steuer-Splitting für schwule Paare

Das Ehegattensplitting soll nach Ansicht des Finanzministers Ehepaaren vorbehalten sein, die eine Familie gründen können.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) lehnt eine Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit Ehepaaren bei der Einkommensteuer ab. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, wonach eingetragene Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftssteuer nicht mehr benachteiligt werden dürfen, betreffe nicht die Einkommensteuer, sagte Schäuble dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Dagegen hatte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nach der Karlsruher Entscheidung verlangt, „Homo-Ehen“ auch bei der Einkommensteuer gleich zu behandeln.

Nach Ansicht von Schäuble lässt das Verfassungsgericht im Steuerrecht weiterhin Unterschiede zu, wenn dafür besondere Gründe vorliegen. „Ein solcher Differenzierungsgrund ist beim Ehegattensplitting die Förderung der Ehe, insbesondere im Hinblick auf ihre bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern“, argumentierte der Finanzminister. „Denn auch heute noch entfallen 90 Prozent der Splittingwirkung auf Ehepaare mit Kindern.“

Karlsruhe stärkt Rechte homosexueller Erben

Höhere Steuer und niedrigere Freibeträge - die Benachteiligung homosexueller Paare gegenüber Eheleuten beim Erben verstößt laut Verfassungsgericht gegen das Grundgesetz. Die Begründung: Auch Schwule und Lesben erwarten, den Lebensstandard halten zu können, falls ihr Partner stirbt.

Gleichgeschlechtliche Paare dürfen bei der Erbschaftssteuer nicht gegenüber Ehepaaren benachteiligt werden. Es sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes nicht vereinbar, homosexuelle Lebenspartner beim persönlichen Freibetrag und beim Steuersatz schlechter zu stellen, heißt es in einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

 

60.000 Zuschauer beim Christopher Street Day

Rund 500 Schwule und Lesben sind am Samstag beim Christopher-Street-Day in einer friedlichen Parade durch Mannheim gezogen

Sie warben für Akzeptanz und Gleichberechtigung und verteilten Bonbons, Kondome und Flugblätter an die rund 60.000 Zuschauer.

Der Umzug mit vielen bunten Kostümen und nackter Haut stand in diesem Jahr unter dem Motto "Die Zukunft ist bunt". Auch Wagen der FDP, der Grünen, der Linkspartei und der SPD nahmen daran teil. Die Sozialdemokraten erinnerten auf zwei überdimensionalen Plakaten den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) daran, dass Baden-Württemberg "bunter" sei "als Ihre Regierung denkt". Die Veranstaltung war der Höhepunkt der CSD-Veranstaltungen in der Metropolregion Rhein-Neckar.

Aktualisiert: 30.08.2017

Richter kippt Verbot der Homo-Ehe

Ein Bundesrichter erklärt das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen im US-Staat Kalifornien für verfassungswidrig: Es verstößt gegen das Gleichheitsprinzip. Lesben und Schwule jubeln - doch die Gegner der Homo-Ehe gehen in Berufung.

Nur kurze sechs Monate war es für homosexuelle Paare in Kalifornien möglich zu heiraten, bevor ihnen in einem Referendum im November 2008 dieses Recht wieder genommen wurde. Nun haben die Befürworter der Homo-Ehe einen Sieg errungen. Ein Bundesgericht in San Francisco erklärte an diesem Mittwoch das bestehende Verbot für verfassungswidrig.

Richter Vaughn Walker schrieb in seiner 136 Seiten starken Entscheidung, es gebe keine "rationale Grundlage" dafür, Schwulen und Lesben die Ehe zu verwehren. Dies verstoße gegen die Gleichstellung. Die Gegner der Homo-Ehe kündigten an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Rechtsexperten rechnen damit, dass der Fall bis zum Obersten Gerichtshof in Washington gehen wird.

Zum Artikel der Süddeutsche.de

Eine weitere Stimme für die Ergänzung des Grundgesetzes

Neue Koalition in NRW verspricht unverzüglichen Abbau von Diskriminierungen

Zum Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW)
erklären
Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD)
und
Arnulf Sensenbrenner, Sprecher des LSVD Landesverbands NRW:



Wir begrüßen die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Beseitigung der Diskriminierung von Homosexuellen.

Aus dem einwohnerstärksten Bundesland kommt damit ein wichtiges Signal für die Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender.

Die zukünftige Landesregierung hat sich zum konsequenten Abbau von Diskriminierungen und zum Kampf gegen Homophobie verpflichtet. Auch die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Landesrecht soll nun endlich zügig vollzogen werden. Seit Jahren hatte der LSVD Gespräche mit der bisherigen NRW-Landesregierung geführt und nichts geschah.
Wir sind froh, dass diese Blockade nun endlich überwunden scheint.

Insbesondere begrüßen wir, dass sich die zukünftige Landesregierung auch für die vom LSVD geforderte Ergänzung des Artikel 3, Abs 3 Grundgesetz um das Merkmal sexuelle Identität ausgesprochen hat. Damit folgt NRW dem Vorbild der drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie dem Votum des Saarlandes. Gemäß dem Koalitionsvertrag wird aus NRW in Zukunft ein klares Nein zur Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Transgender und intersexuellen Menschen zu hören sein.

Nichts ist gut in Rom

HUK Logo

Amtskirche enttäuscht

Mit Bestürzung nimmt die Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) konservative Tendenzen in der römisch-katholischen Kirche wahr, mit denen Homosexualität in Verbindung mit dem fortdauernden Skandal sexualisierter Gewalt in dieser Kirche gebracht werden soll. „Einen solchen Zusammenhang herzustellen ist ungeheuerlich”, so Thomas Wunsch von der Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche. Gelebte Liebesbeziehungen von erwachsenen Menschen sind etwas völlig anderes als der Missbrauch des Vertrauens, das Menschen in Priester, Ordensleute und Heimerzieher setzten.

Es ist skandalös, dass es die römisch-katholische Kirche nicht geschafft hat, den Menschen eine frohe Botschaft zu vermitteln. Viele Personen, nicht nur Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle, so der HuK-Vertreter, seien von der Amtskirche enttäuscht und könnten mit Aussagen wie denen des Essener Bischofs Overbeck in einer ARD-Sendung nichts anfangen. Man habe absolut den Eindruck, in der Leitung der Kirche sowie der Ausbildung der Priester gehe es drunter und drüber. „Nichts ist gut in Rom“, so Thomas Wunsch. Fünf Jahre Papst Benedikt XVI. bedeuteten hier auch fünf Jahre Stillstand.

Einzelne Kirchenvertreter versuchten anscheinend, von der chaotischen Organisationsstruktur im Vatikan wie auch auf unteren Ebenen abzulenken und stattdessen Menschen zu diskreditieren, die einvernehmlich in homosexuellen Beziehungen leben. Was schon deswegen dumm ist, weil anerkannte Fachleute aus der Seelsorge sowie der Mitarbeiterbegleitung darauf hinweisen, dass einige derer, die sexuelle Gewalt im Umfeld der Kirchen ausüben, unreife Persönlichkeiten sind. Geringe Kommunikation, fehlende fachliche Begleitung und Qualitätsprüfung sowie zögerliche Bereitschaft zur Aufklärung und fehlende Empathie für die Opfer – das sind die Baustellen, mit denen es die römisch-katholische Kirche zu tun hat. Die Kirche braucht eine veränderte Sexualmoral und veränderte Amtsstrukturen, keine Sündenböcke.

In der Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche organisieren sich deutschlandweit seit über 32 Jahren selbstbewusste und frohe Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle in den Kirchen; es geht ihnen um Gemeinschaft sowie um Befreiung aus Angst und Isolation.

Die HuK lehnt eine Haltung ab, die homosexuelle Veranlagung (scheinbar) toleriert, gelebte Homosexualität aber diskriminiert. Aus Sicht der HuK ist festzustellen:

1. Kirche und Gesellschaft gewinnen durch die Begabungen, die Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle einbringen.
2. In einem freiheitlichen Staat hat jeder das Recht, seine Meinung zu vertreten. Konservative Vertreter dürfen ihre Meinung äußern und müssen damit umgehen, wenn ihre Aussagen als diskriminierend und verletzend empfunden werden.
3. Die HuK erwartet, dass die katholische Kirche das Recht aller Menschen, ihre Sexualität (egal ob homo-, hetero- oder bisexuell) verantwortlich zu leben, anerkennt.
4. Daraus ergibt sich, dass Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle als Mitglieder und als Mitarbeitende in der Kirche auf allen Ebenen willkommen sind.
5. Die katholische Kirche muss öffentlich und weltweit eingestehen, dass sie sich über Jahrhunderte mitschuldig gemacht hat an der Ausgrenzung homo- und bisexueller Menschen. Sie hat fortan alle Minderheiten innerhalb der Kirche zu akzeptieren und sich aktiv dafür einzusetzen, dass diese Akzeptanz auch in der gesamten Welt Beachtung findet.

Vatikan muss sich bei Homosexuellen entschuldigen

Deutsche Bischofskonferenz zu Klarstellungen aufgefordert

Zu der Erklärung des Kardinalstaatssekretär und Kardinalkämmerer Bertone ("Viele Psychologen und Psychiater haben nachgewiesen, dass es keinen Zusammenhang zwischen dem Zölibat und der Pädophilie gibt, aber viele andere haben gezeigt und mir kürzlich versichert, dass ein Zusammenhang zwischen Homosexualität und Pädophilie besteht. Das ist die Wahrheit und das ist das Problem") Homosexualität sei verantwortlich für die vielen Mißbrauchsfälle, erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

Der Vatikan muss sich bei den Lesben und Schwulen für die Entgleisungen des Herrn Bertone entschuldigen. Offensichtlich versucht Kardinalstaatssekretär Bertone mit seinem Entlastungsangrriff auf Homosexuelle von eigenem Fehlverhalten bei der Aufklärung von Mißbrauchsfällen abzulenken.

Die Deutsche Bischofskonferenz ist aufgefordert, klarzustellen, dass diese Diffamierung der Homosexuellen als Pädophile nicht ihrer Auffasung entspricht.

Homosexuelle mit Pädophilie in Verbindung zu bringen, ist eine ungeheurliche und skandalöse Entgleisung, die die Würde von Lesben und Schwulen angreift. Solche Hasspredigten darf die Kirche nicht dulden!

Die Ausfälle von Bertone stehen zudem in krassem Widerspruch zum Katechismus der katholischen Kirche. Dort heißt es: "Eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen sind homosexuell veranlagt. ... Ihnen ist mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgend einer Weise ungerecht zurückzusetzen."

Von Achtung und Takt kann in den Äußerungen Bertones genausowenig die Rede sein wie von sexualwissenschaftlichen Kenntnissen: Die meisten sexuellen Mißbräuche finden in einem heterosexuellen Setting statt.

Sündenbock gesucht

Vatikan will Hexenjagd auf Homosexuelle starten

Kardinalstaatssekretär Bertone, der von internationalen Medien beschuldigt wird, den Fall Pater Murphy vertuscht zu haben, hat gestern behauptet, es gäbe einen Zusammenhang von Homosexualität und Pädophilie. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das ist der Gipfel der Verlogenheit: Statt die Verantwortung für die jahrzehntelange Vertuschung des sexuellen Missbrauchs zu übernehmen und den Weg der Aufklärung zu gehen, versucht Bertone eine andere Gruppe für schuldig zu sprechen – die Wahl fiel auf die Homosexuellen. Ist das der Marschbefehl für eine neue Hexenjagd?

Als Regierungschef des Vatikans ist dieser Mann der Vertuschung und Ablenkung eine klare Fehlbesetzung. Statt der Nächstenliebe sieht er sich der Diskriminierung verpflichtet, statt wirksam am zukünftigen Schutz der Kinder mitzuwirken, sät er Hass und predigt die Unwahrheit.

„Homosexualität ist keine Sünde!“ Das hat die Hamburgische Bischöfin Maria Jepsen in ihrem Grußwort zum 20jährigen Jubiläum des LSVD noch einmal klar gestellt. Der Vatikan hingegen hetzt seit vielen Jahren systematisch gegen Homosexuelle.

Die Katholische Kirche macht sich damit mitschuldig an den Menschenrechtsverletzungen an Lesben und Schwulen. Das ist unentschuldbar. Wir dürfen nicht zulassen, dass Homosexuelle zu den Opfern kirchenpolitischer Verantwortungslosigkeit werden.

Internationale AIDS-Konferenz 2010 in Wien

Live-Auftritt von Annie Lennox bei Menschenrechtskundgebung in Wien

Der Auftritt der international gefeierten Sängerin, Songwriterin und AIDS-Aktivistin Annie Lennox wird der Höhepunkt einer Menschenrechtskundgebung am 20. Juli 2010 in Wien sein. Zu der öffentlichen Kundgebung wird es im Anschluss an einen Marsch kommen, der voraussichtlich mehr als 15.000 Personen anziehen wird. Darunter Wienerinnen und Wiener ebenso wie TeilnehmerInnen der 18. Internationalen AIDS-Konferenz, die in dieser Woche in Wien unter dem Motto „Rights Here, Right Now” stattfinden wird.

„In den letzten zehn Jahren wurde HIV und AIDS zu einem Problem, das Frauen und Kinder immer stärker trifft.“, sagt Lennox. „In der Tat sind die mit AIDS verbundenen Erkrankungen weltweit die häufigste Todesursache bei Frauen im fortpflanzungsfähigen Alter. Wir müssen uns der Tatsache bewusst werden, dass Frauen eine größere Last tragen als je zuvor. Die Regierungen müssen die Verantwortung dafür übernehmen und die Rechte ihrer Bürger auf Bildung, Gesundheitsfürsorge und Behandlung schützen.”

Die Kundgebung wird als Teil der Kampagne “Menschenrechte und HIV/AIDS: Heute mehr denn je” von einem globalen Zusammenschluss von Organisationen, wie The SING Campaign von Lennox, der International AIDS Society und dem Open Society Institute, sowie lokalen Organisationen, wie der Aids Hilfe Wien und der Homosexuellen Initiative Wien (HOSI) veranstaltet.

Mehrere tausend TeilnehmerInnen werden sich um 19 Uhr im Stadtzentrum Wiens versammeln, um gemeinsam durch die Straßen der Innenstadt zum Heldenplatz zu ziehen, wo AktivistInnen und RegierungsvertreterInnen sprechen werden. Im Vordergrund werden Menschen stehen, die mit AIDS leben oder indirekt davon betroffen sind.

Im Anschluss an den historischen Menschenrechtsmarsch und die Kundgebung wird es einen besonderen Auftritt und eine musikalische Performance von Annie Lennox geben.

Weitere Details über den Marsch und die Kundgebung sowie über die globale Kampagne „Menschenrechte und HIV/AIDS: Heute mehr denn je“ findet ihr unter: www.HivHumanRightsNow.org.

Weitere Informationen über Annie Lennox und The SING Campaign findet ihr hier: www.annielennoxsing.com.

Papst warnt vor Lebenspartnerschaften

Papstäußerung ist ein ideologischer Angriff auf Freiheit und Menschenrechte

Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen, erklärt:

Die Papstäußerung vor dem diplomatischen Corps ist ein ideologischer Angriff auf die Freiheit und die Menchenrechte. Die Menschenrechte sind universell. Sie dürfen nicht im Namen der Religion eingeschränkt werden, weder im Namen des Islam noch im Namen des Christentums. Seine Äußerung, die Ehe für Homosexuelle gefährde das Überleben der Menschheit, ist absurd: Genauso gut könnte man argumentieren, das Zölibat und die katholische Kirche gefährdeten das Überleben der Menschheit. Richtig ist: Schwule und Lesben haben das Recht ihre Partnerschaft und Liebe auch öffentlich mit dem Segen des Staates zu leben.

Der Papst verlässt mit seiner Entgleisung erneut die Grundlagen der Beschlüsse des 2. Vatikanums zur Glaubensfreiheit Dignitatis humanae, die den Respekt vor unterschiedlichen Ethischen und religiösen Haltungen dokumentiert.

Der Papst schickt sich an, die römisch-katholische Sexualmoral zur Grundlage der allgemeinen Gesetzgebung zu machen und verletzt damit die religiösen und persönlichen Freiheitsrechte derjenigen, die ihrer Lehre nicht folgen wollen.

Durchbruch bei der Gleichstellung

Bundesverfassungsgericht trifft Grundsatzentscheidung zu Ehe, Familie und Lebenspartnerschaft

Das Bundesverfassungsgericht hat heute seinen Beschluss vom 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07 - veröffentlicht. Danach muss die „Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder“ (VBL) hinterbliebenen Lebenspartnern dieselbe Hinterbliebenenrente gewähren wie hinterbliebenen Ehegatten. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des „Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland“ (LSVD):

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein Durchbruch in der Diskussion um die rechtliche Stellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften. Zur Begründung der Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften, so das Gericht, sei der Verweis auf den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nicht ausreichend. Der besondere Schutz durch Artikel 6 Abs. 1 GG rechtfertige keine Diskriminierung. Da es um die Ungleichbehandlung von Personengruppe gehe, sei eine Ungleichbehandlung nur in engen Grenzen möglich.

Die Gleichbehandlung sei aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG geboten. Aus dem Auftrag und der Befugnis, die Ehe zu fördern, gehe kein Recht zur Benachteiligung einher, da die Pflichten gleich und die Partnerschaftsformen vergleichbar seien. Auch die Begründung, die Ehe sei typischerweise zur Kindererziehung gegründet, weist das Gericht zurück, da nicht jede Ehe auf Kinder angelegt ist. Gleichzeitig betont das Verfassungsgericht, dass auch in zahlreichen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Kinder aufwachsen.

Die Erwägungen des Gerichtes gelten in gleicher Weise für alle anderen Benachteiligungen von Lebenspartnern. Da Lebenspartner in gleicher Weise füreinander einstehen müssen wie Ehegatten, müssen sie auch bei allen Rechten gleich behandelt werden.

Der LSVD hat deshalb umgehend die Verhandlungskommission von CDU und FDP gebeten, im Koalitionsvertrag zu vereinbaren, dass die Koalition das gesamte Bundesrecht auf der Grundlage des neuen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts überprüfen und gleichheitswidrige Benachteiligungen von Lebenspartnern abbauen wird.

Der neue Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gilt natürlich auch für das Recht der Bundesländer sowie die Satzungen der berufsständischen Versorgungswerke der freien Berufe. Jetzt ist endlich Schluss mit der Diskriminierung der lesbischen Bürgerinnen und schwulen Bürger Deutschlands!

Das Urteil ist zu finden unter:
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20090707_1bvr116407.html

Fortschritte bei der Gleichstellung

Zu den Koalitionsverhandlungen in Schleswig-Holstein, im Saarland und im Bund erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD):

In Schleswig-Holstein haben die Koalitionsfraktionen CDU und FDP vereinbart, dass verpartnerte schleswig-holsteinische Beamtinnen und Beamten beim Familienzuschlag der Stufe 1 und bei der Hinterbliebenenpension mit ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen gleichgestellt werden.

Bei der Beihilfe war die Gleichstellung schon durch die frühere rot-grüne Koalition erfolgt. Die Gleichstellung beim Familienzuschlag und der Hinterbliebenenpension musste damals unterbleiben, weil dafür noch der Bund zuständig war. Seit der Förderalismusreform im Jahre 2006 hatte die FDP, die damals in der Opposition war, immer wieder darauf gedrängt, die Gleichstellung beim Familienzuschlag und der Hinterbliebenenpension nachzuholen, war aber am Widerstand der CDU gescheitert. Jetzt hat sich die FDP durchgesetzt. Für diesen Einsatz danken wir der FDP.

Im Saarland sind sich die Koalitionsfraktionen CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einig, dass die saarländischen verpartnerten Beamtinnen und Beamten denselben Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten sollen wie verheiratete Beamtinnen und Beamten. In allen anderen Bereichen waren Lebenspartner schon in der vergangenen Legislaturperiode gleichgestellt worden und zwar schließlich auch mit Zustimmung der damals allein regierenden CDU, die einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hatte.

Die saarländischen Koalitionsfraktionen CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sind sich außerdem einig, dass die Diskriminierungsverbote in Art. 12 Absatz 3 der saarländischen Landesverfassung um das Verbot der Benachteiligung wegen der sexuellen Identität ergänzt werden sollen. Damit wird das Saarland nach Berlin, Brandenburg, Berlin und Thüringen das fünfte Land sein, dass Lesben und Schwule durch seine Verfassung vor Benachteiligungen schützt. Wir gehen außerdem davon aus, dass das Saarland die Bundesratsinitiative der Länder Berlin, Bremen und Hamburg für eine entsprechende Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG unterstützen wird.

Bei den laufenden Koalitionsverhandlungen im Bund scheinen sich auf Druck der FDP Verbesserung im Bereich der Gleichstellung von Beamten zu ergeben. Wir drängen bei den Koalitionspartnern zusätzlich auf die dringende notwendige Gleichstellung im Steuer- und Adoptionsrecht.

Bundesrat berät Gesetzesantrag

Berlin, Bremen und Hamburg starten Initiative

Der Bundesrat berät heute den Gesetzesantrag der Länder Berlin, Bremen, Hamburg zur Ergänzung des Gleichheitsartikel im Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 (Drucksache 741/09). Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Wir begrüßen die Initiative der drei Bundesländer Berlin, Bremen und Hamburg zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identität". Besonders erfreulich ist, dass der Gesetzesantrag von Regierungen getragen wird, an denen CDU, SPD, Grüne und Linke beteiligt sind.

Die Mehrparteien-Initiative setzt ein starkes Signal für die Gleichberechtigung von Lesben. Schwulen und Transgendern. Wir appellieren an die anderen Bundesländer, sich der Initiative anzuschließen. Auch der neue Bundestag sollte die Forderung von Lesben, Schwulen und Transgender nach einem gleichberechtigten Grundrechtsschutz auf die Tagesordnung setzen. Wir fordern CDU/CSU und FDP auf, diese Frage in die laufenden Koalitionsverhandlungen aufzunehmen.

Bislang fehlt im Deutschen Recht ein umfassender Diskriminierungsschutz: Die ausdrücklichen Benachteiligungsverbote des Art. 3 Absatz 3 gelten nicht für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender, weil dort das Merkmal „sexuelle Identität“ nicht mit aufgeführt ist. Die Gesetzesinitiative unterstützt die langjährige Forderung des LSVD, dies endlich zu ändern.

Lesben, Schwule und Transgender im Grundgesetz schützen

Claudia Roth (MdB, Bündnis 90/Die Grünen)
Claudia Roth (MdB, Bündnis 90/Die Grünen)

Zur Bundesratsinitiative von Bremen, Hamburg und Berlin, ein Verbot der Diskriminierung von sexueller Identität im Grundgesetz festzuschreiben, erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Wir begrüßen die Bundesratsinitiative der Länder Bremen, Hamburg und Berlin zum Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz. Eine Ergänzung von Artikel 3 um das Merkmal der sexuellen Identität würde die Gleichheit vor dem Recht für Lesben, Schwule und Transgender deutlich stärken und konkretisieren. Angesichts einer langen und noch immer andauernden Geschichte der Diskriminierung von sexueller Identität in der Bundesrepublik ist eine entsprechende Grundgesetzänderung überfällig und wäre ein Zeichen der Offenheit und Toleranz. Auch für die Opfer der in letzter Zeit wieder vermehrt stattfindenden homophoben Übergriffe wäre eine Erweiterung des Antidiskriminierungsartikels ein notwendiges und angemessenes Symbol der Anerkennung und des Rückhalts.

Parteien mit einer noch ziemlich dürftigen Bilanz beim Kampf um gleiche Rechte von Lesben, Schwulen und Transgender wie die FDP sollten sich ebenfalls an der Initiative beteiligen. Und eine Partei wie die CSU, die hier eine Nullbilanz hat, sollte endlich anfangen umzudenken. Die Zeit der Herrenwitze ist vorbei. Es geht um eine entscheidende Anerkennungsfrage nicht nur für eine große Gruppe von Menschen in unserem Land, sondern auch für die gesamte Gesellschaft.“

Diskriminierungsschutz für Lesben und Schwule muss ins Grundgesetz

Volker Beck (MdB, Bündnis 90/Die Grünen)
Volker Beck (MdB, Bündnis 90/Die Grünen)

Zur heutigen Beratung im Bundesrat über eine Gesetzesinitiative von Berlin, Bremen und Hamburg auf Ergänzung des Grundgesetzes erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

Unsere Verfassung muss endlich auch Lesben, Schwulen und Transgendern vollen Grundrechtsschutz gewähren. In einer demokratischen Gesellschaft darf es keine Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse geben.

Die Bundesratsinitiative der Länder Berlin, Bremen und Hamburg setzt ein wichtiges Zeichen. Sie wird von Landesregierungen eingebracht, an denen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beteiligt sind. Der neue Bundestag muss diese Initiative aus den Ländern positiv aufgreifen und einen parteiübergreifenden Konsens suchen. Immerhin sind bereits Landesgliederungen von vier der sechs Bundestagsparteien mit im Boot. Nur CSU und FDP fehlen.

60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes ist es höchste Zeit, den Gleichbehandlungsartikel um ein Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität zu ergänzen. Die Aussparung des Merkmals sexuelle Identität in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz beeinträchtigt bis heute die rechtliche und gesellschaftliche Situation von Lesben und Schwulen. Das muss ein Ende haben.

Sachsen-Anhalt: Ergänzung von Art. 3 GG?

Es gibt keine Bürgerinnen und Bürger minderen Rechts oder 2. Klasse

Auf Antrag der Fraktion Die Linke debattiert der Landtag von Sachsen-Anhalt heute die Ergänzung von Artikel 3 Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identität". Dazu erklärt Martin Pfarr, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands LSVD Sachsen-Anhalt:

Wir begrüßen den Antrag der Linksfraktion, die damit eine Forderung des LSVD aufgreift. Siehe www.artikeldrei.de

Das Land Sachsen-Anhalt soll nach dem Willen der Linksfraktion die auf Bundesratsebene existierende Initiativen zur Erweiterung des Artikels 3 Abs. 3 Grundgesetz um das Merkmal "sexuelle Identität" unterstützen bzw. eine eigene Bundesratsinitiative zum Thema einbringen.

Diese Initiative ist dringend geboten, weil ein Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Identität im geltenden deutschen Recht noch nicht umfassend verankert ist. Wir brauchen einen verbrieften Schutz, der nicht mit einfacher Mehrheit gekippt werden kann. Es gibt keine Bürgerinnen und Bürger minderen Rechts oder 2. Klasse. Bürgerrechte, die nicht für alle gelten, sind keine Bürgerrechte.

Gerade mit Blick auf das sachsen-anhaltinische Beamtenrecht besteht dringender Handlungsbedarf, da verpartnerte Landesbeamtinnen und Landesbeamte noch immer wie Staatsdiener zweiter Klasse behandelt werden.

Vor genau einem Jahr hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, in den beamtenrechtlichen Vorschriften bei der Besoldung, der Versorgung und der Beihilfe in Geburts-, Pflege- und Krankheitsfällen eine Gleichstellung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern auf den Weg zu bringen. Geschehen ist seitdem nichts.

Antrag der Fraktion Die Linke:
www.landtag.sachsen-anhalt.de/intra/landtag3/ltpapier/drs/5/d2191pan_5.pdf

Hessen: CDU-Wagner stoppt Gleichstellungsgesetz

LSVD Hessen fordert Gewissensentscheidung

Entgegen der Zusagen vor der Bundestagswahl legen die Fraktionen CDU und FDP in der 23.-25. Plenarsitzung des Hessischen Landtages (6.-8.10.09) keinen Entwurf vor für ein Landesanpassungsgesetz (Gleichstellungsgesetz für verpartnerte BeamtInnen).

Stattdessen fordert der hessische CDU-Fraktionsvorsitzende Christean Wagner in der FAZ am 30.9. für seine Fraktion, seine Partei und die Landesregierung aus CDU und FDP eine konservative Rolle rückwärts.

Christean Wagner glaubt die fortwährende Benachteiligung von Lesben, Schwulen und ihren Familien stärke das „christliche Fundament“ der CDU und der CDU/FDP-Landesregierung bzw. bringe den Standort Hessen voran. Welche Ängste dabei den „christlichen Fundamentalisten“ Christean Wagner umtreiben ist unklar.
Klar dagegen ist, dass die Rücknahme des CDU/FDP-Gesetzentwurfes ein Schlag gegen die Fachpolitiker und den Justizminister ist. Ein Nebeneffekt: der Wortbruch gegenüber den vielen lesbisch-schwulen CDU- und FDP-WählerInnern am 27.9.!

Fakt ist: nachdem Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland, Rheinland-Pfalz,... Lebenspartner im Landesrecht gleichstellten, blockiert eine frömmelnde Front von konservativen CDU/CSU-Politikern in Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen die Gleichstellung und die zwingend notwendige Anpassung des Landesrechts an EU-Recht.

Deshalb fordert der LSVD Hessen e.V. von den hessischen Parteien und Landtagsabgeordneten:

1. Die Regierungsfraktionen CDU und FDP sollten sich zur Notwendigkeit der Gleichstellung und der Anpassung des Landesrechts an EU-Normen und Bundesrecht einmütig und eindeutig bekennen!

2. Christean Wagner (CDU) sollte seine christlich-fundamentalistische Haltung gegenüber der Gleichstellung von Lesben, Schwulen und ihren Familien in einer aktuellen Stunde oder in anderer Form erklären und sich der parlamentarischen bzw. der öffentlichen Debatte stellen.

Wir fordern im Landtag die Entscheidung für die Gleichstellung von Landesbediensteten den frei gewählten Abgeordneten zur Abstimmung frei zu stellen. Oder beruht konservative Politik auf „christlichem Fundament" letztendlich nur auf dem Fraktionszwang?