Wie queer.de am 25.09.2009 berichtete, hat das Bundesverfassungsgericht eine vom Amtsgericht Schweinfurt geforderte verfassungsrechtliche Überprüfung der Stiefkindadoption für Eingetragene Lebenspartner zurückgewiesen.
Karlsruhe stellte fest, dass die leibliche Elternschaft keine Vorrangstellung vor der sozialen Elternschaft habe. Im vorliegenden Fall wollte das fränkische Amtsgericht verhindern, dass eine Lesbe das leibliche Kind ihrer Eingetragenen Lebenspartnerin adoptieren kann, obwohl der leibliche Vater der Adoption bereits zugestimmt hatte. Die Amtsrichter hatten argumentiert, dass die Stiefkindadoption verfassungswidrig sei, weil sie den Lebenspartner eines leiblichen Elternteiles mit dem anderen leiblichen Elternteil gleichstelle.
Dieses Argument verwarfen die Verfassungsrichter. Sie verwiesen darauf, dass für Schwule und Lesben die Kinder ihrer Eingetragenen Lebenspartner genauso adoptieren dürften wie Heterosexuelle in einer Ehe. Das viel zitierte Artikel 6 des Grundgesetzes (besonderer Schutz von Ehe und Familie) stehe dem nicht entgegen, weil die Elternstellung zu einem Kind nicht allein durch Abstammung bestimmt werde. Soziale und leibliche Elternschaften seien daher als gleichberechtigt anzusehen.
Der Lesben- und Schwulenverband begrüßt die "erfreuliche Entscheidung" Karlsruhes: "Der Beschluss ist eine eindeutig positive Stellungnahme zu den Debatten um das Adoptionsrecht für Lesben und Schwule", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns.
Die FDP-Rechtsexpertin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erhöht nach der Entscheidung den Druck auf den Wunschkoalitionspartner ihrer Partei: "Die FDP fordert die Union und besonders die CSU auf, die gesellschaftlichen Realitäten endlich anzuerkennen und ihren Widerstand gegen ein volles Adoptionsrecht von Lebenspartnern aufzugeben", erklärte die ehemalige Bundesjustizministerin der Kohl-Regierung. Die Liberalen hätten stets darauf hingewiesen, "dass das gemeinsame Adoptionsrecht Ausdruck der Lebensrealität in unserer Gesellschaft ist".
Die Grünen kündigten an, in der nächsten Legislaturperiode bei einer Regierungsbeteiligung das Adoptionsrecht für Homo-Paare durchsetzen zu wollen: "Ein pauschaler Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare vom gemeinschaftlichen Adoptionsrecht ist diskriminierend. Wie bei allen Paaren, die sich um eine Adoption bemühen, sollte auch bei ihnen vorurteilsfrei die Eignung geprüft werden", erklärte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck.
Die Stiefkindadoption wurde 2004 gegen den erbitterten Widerstand der Union eingeführt. Damit kann der Eingetragene Lebenspartner das leibliche Kind seines Gatten adoptieren.
Die Adoption fremder Kinder durch Homo-Paare ist in Deutschland – anders als etwa in Spanien, Großbritannien oder weiten Teilen der USA – verboten. Eine Einzelperson dürfte jedoch adoptieren. Mit Ausnahme der Union setzen sich jedoch alle im Bundestag vertretenen Parteien für eine Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Adoptionsrecht ein. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) veröffentlichte vor einem Monat eine Studie, in der nachgewiesen wird, dass Kinder in Regenbogenfamilien keine Nachteile haben. Unionspolitiker werfen Schwulen und Lesben jedoch vor, keine "optimale Familie" zu sein.
Sollen Schwule Paare Kinder adoptieren dürfen? --->Weltonline.de
Nach einem Bericht der BaslerZeitung gestatten elf europäische Länder gleichgeschlechtlichen Paaren die Adoption von Kindern. Die Stiefkindadoption ist in Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Island, Holland, Norwegen, Schweden, Spanien und Grossbritannien möglich. Allerdings haben lesbische Frauen nicht in all diesen Ländern Zugang zu fortpflanzungsmedizinischen Methoden wie der künstlichen Befruchtung. Diese Möglichkeit steht ihnen in Belgien, Finnland, Holland, Norwegen, Schweden, Spanien und Grossbritannien offen. In Deutschland gibt es einen Rechtsanspruch auf Zugang zu Samenbanken nur für heterosexuelle verheiratete Frauen. Ein Arzt macht sich jedoch nicht strafbar, wenn er einer nicht verheirateten Frau mit Spendersamen zu einem Kind verhilft. In der Schweiz hingegen ist die Samenspende nur verheirateten heterosexuellen Paaren erlaubt. Die gemeinschaftliche Adoption eines Kindes durch beide Teile des gleichgeschlechtlichen Paares ist in Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Island, Holland, Norwegen, Schweden, Spanien und Grossbritannien möglich.
Auch einige Länder ausserhalb Europas erlauben gleichgeschlechtlichen Paaren die Adoption. In den USA und Australien tun es einige Bundesstaaten. In Argentinien, Brasilien, Südafrika und Uruguay ist die gemeinschaftliche Adoption möglich, in Neuseeland und Israel die Stiefkindadoption.
Jibben Großmann