Donnerstag, 17. Juli 2025
Donnerstag, 17. Juli 2025
In Kassel planen LGBT-Aktivisten eine Demonstration gegen einen evangelischen Kongress mit Homo-"Heilern"
– auch der Stadtrat verurteilt die homophobe Veranstaltung, allerdings nicht einstimmig.
Gegen den am 22. Mai 2014 beginnenden Kongress "Sexualethik und Seelsorge" formiert sich Widerstand, weil in der vom Verband Weißes Kreuz e.V. organisierten Tagung auch Homo-"Heiler"
Nachdem die Grünen den Entwurf eines Gesetzes zum Europäischen Übereinkommen über die Adoption
von Kindern (revidiert)( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/008/1800842.pdf ) in den Bundestag eingebracht haben, hat nun auch der Bundesjustizminister einen Referentenentwurf für die Ratifizierung vorgelegt. Volker Beck, innenpolitischer Sprecher, erklärt:...
...Dazu gehört die volle Gleichstellung der Homo-Ehe...
Vor dem Sondierungsgespräch mit den Unionsparteien am kommenden Donnerstag haben führende Grünen-Politiker Bedingungen für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen formuliert: “Wir stehen für eine echte Energiewende, mehr Gerechtigkeit und eine offene Gesellschaft”, sagte die Parteivorsitzende Claudia Roth der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.).
OB Ude: "Gesellschaftlicher Fortschritt kommt nicht von allein",
berichtet NAchrichten München am 03.07.2013. Anlässlich der Pressekonferenz zum Christopher Street Day (06. bis 14. Juli) war auch sein Schirmherr, Christian Ude, anwesend. Münchens Oberbürgermeister betonte, dass es in den letzten Jahren zwar enorme Verbesserungen bei der Akzeptanz von Lesben, Schwulen und Transgendern gäbe...
Höhere Steuer und niedrigere Freibeträge - die Benachteiligung homosexueller Paare gegenüber Eheleuten beim Erben verstößt laut Verfassungsgericht gegen das Grundgesetz. Die Begründung: Auch Schwule und Lesben erwarten, den Lebensstandard halten zu können, falls ihr Partner stirbt.
Gleichgeschlechtliche Paare dürfen bei der Erbschaftssteuer nicht gegenüber Ehepaaren benachteiligt werden. Es sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes nicht vereinbar, homosexuelle Lebenspartner beim persönlichen Freibetrag und beim Steuersatz schlechter zu stellen, heißt es in einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
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