"Homosexualität ist nach Artikel 347 des Strafgesetzbuches mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren belegt. In der Praxis wird Homosexualität nicht systematisch, jedoch regelmäßig in Einzelfällen bestraft. Auch Ausländer waren bereits strafrechtlicher Verfolgung nach Artikel 347 ausgesetzt."