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 » Home » Archiv » Schwule Chronik » Beginn des 21. Jahrhunderts » Der Bundespräsident hat das Gesetz: EHE FÜR ALLE am 20.07.2017 unterschrieben

Der Bundespräsident hat das Gesetz unterschrieben

Aus der Union hatte es die Forderung gegeben, der Bundespräsident solle die Ehe für alle vom Verfassungsgericht prüfen lassen - sie könnte gegen das Grundgesetz verstoßen.

Steinmeier teilt diese Bedenken offensichtlich nicht: Er hat das Gesetz unterschieben, es kann in Kraft treten.

Das bestätigte eine Sprecherin des Bundespräsidialamts. Die Unterzeichnung fand bereits gestern Abend statt. Nun kann eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Kraft treten. Unter Politikern und Juristen war umstritten, ob nicht eigentlich eine Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre.

Der Bundespräsident nimmt bei der Ausfertigung von Gesetzen keine politische Bewertung vor, sondern prüft, ob sie nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind.

Aus der Union hatte es zuletzt noch die Forderung gegeben, Steinmeier möge das Gesetz vor der Unterzeichnung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen. Bei Zweifeln solle er eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, sagte der CDU-Rechtsexperte Patrick Sensburg.

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