Mittwoch, 15. Mai 2024
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ALGERIEN

„Homosexuelle Handlungen sind in Algerien strafbar."

Laut dem Strafgesetzbuch von 1966 gilt in Algerien:

  • „Jeder einer homosexuellen Handlung Schuldige wird mit einer Freiheitsstrafe zwischen zwei Monaten und zwei Jahren und einer Geldstrafe zwischen 500 und 2.000 Dinar bestraft. Wenn einer der Beteiligten unter achtzehn Jahren alt ist, kann die Strafe des Älteren auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe und 10.000 Dinar Geldstrafe angehoben werden.“ (Art. 338)
  • „Jede Person, die eine Erregung öffentlichen Ärgernisses verursacht hat, wird mit einer Freiheitsstrafe zwischen zwei Monaten und zwei Jahren und einer Geldstrafe zwischen 500 und 2.000 Dinar bestraft. Wenn die Erregung öffentlichen Ärgernisses aus einer widernatürlichen Handlung mit einer Person des gleichen Geschlechts bestand, beträgt die Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und drei Jahren und die Geldstrafe zwischen 1.000 und 10.000 Dinar.“ (Art. 333)