Samstag, 20. April 2024
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Schwuler Rentner klagt erfolgreich gegen Ungleichbehandlung

Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von Menschen in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Sie dürfen bei der Berechnung der Zusatzrente für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

 nicht schlechter wegkommen als verheiratete Versicherte. Das ergibt sich aus einem Beschluss, den das Gericht in Karlsruhe am Freitag veröffentlichte (Az. 1 BvR 3087/14). Erstritten hat die Entscheidung ein 84 Jahre alter Mann. Er war 1998 unverheiratet in Rente gegangen. Seiner Zusatzrente wurde deshalb die Steuerklasse 1 zugrundegelegt. Als das 2001 erstmals möglich wurde, ging der Mann eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein...

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